Brandschutz - Honorar & Verantwortung
Die AHO Fachkommision hat im Sommer 2015 die Honorarempfehlungen im Heft Nr. 17 novelliert.
Aber : Dieses Regelwerk bildet die angemessene Vergütung für Leistungen im baulichen Brandschutz ab. Dabei stehen hinter den erbrachten Leistungen die erforderliche Erfahrung des Gutachters/Konzepterstellers, dessen Haftung in diesem Planungsbereich sowie die Wertschöpfung für die Immobilie, welche sich aus einer bauordnungskonformen Planung und Umsetzung des Brandschutzes ergibt.
Die AHO-Vorgaben stehen für Kostentransparenz, da keine Berechnung nach anrechenbaren Kosten, sondern nach Gebäudemerkmalen erfolgt. Somit ist diese verbindliche Regelung ein wichtiges Werkzeug, um für Bauherren und Planer eine vernünftige Arbeitsgrundlage zu bieten.
N. Christian Wollitz, M.Eng. Architekt AKH, Anerkannter Sachverständiger
für baulichen Brandschutz, EIPOS
November 2015
http://www.aho.de/schriftenreihe/