Sachverständige - Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 in Deutschland
Sachverständige - Zertifizierung nach DIN EN ISO / IEC 17024 in Deutschland
Das Sachverständigenwesen ist in Deutschland nur bedingt geregelt. Nicht, dass es wie in vielen Bereichen um das Maß der Regulierung als Solches geht ! Es herrscht teilweise Unklarheit zu Qualifikation, Anerkennung und Inhalten einer Bezeichnung.
Gibt es den weithin recht bekannten "Öffentlich bestellten und vereidigten" Sachverständigen, unterscheidet sich dieser vom selbst ernannten "Freien Sachverständigen" in der Art der Erlangung der Bezeichnung. Erstere ist geschützt und darf ausschließlich mit erfolgter Anerkennung verwendet werden. Freier Sachverständiger ist, wer sich im Weinregal des Einzelhändlers um die Ecke halbwegs auskennt. Das ist natürlich etwas überspitzt, im Grunde aber zunächst richtig.
Die öffentliche Bestellung ist eine Anerkennungsmöglichkeit, wie auch die sog. "staatliche Anerkennung". Hier sind die wohlklingenden, etablierten Begriffe, die es seit Jahrzehnten in Deutschland gibt.
Neu ist im Zuge der zunehmenden Europäisierung die Anerkennung als "Zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024". Die benannte Norm regelt das Anerkennungsverfahren und somit das, was ein Kandidat für eine Anerkennung nachweisen muß. Die Latte hängt hoch ! Und im Gegensatz zu den staatlichen ist wiederkehrend alle 5 Jahre die eigene Leistungsfähigkeit mit Nachweisen und Prüfung zu belegen. Also nicht : einmal anerkannt für Lebenszeit, sondern fortwährende Belege der eigenen Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Dies ist dann auch im europäischen Raum mit Anerkennung verbunden, da nationale Bezeichnungen hier nicht bekannt und/oder vergleichbar sind.
Arbeiten mit Sachverstand ! Belegbar !
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Ihr N. Christian Wollitz
Zertifizierter Sachverständiger für Brandschutz - Vorbeugender Brandschutz (EIPOSCERT) nach
DIN EN ISO/IEC 17024