
Brandschutz als Aufgabe !
FIRE - CARE - "Brand-/Feuer & Schutz" für Industrie & Produktion, Hotels, Pflegeeinrichtungen, öffentliche Gebäude
Wir stehen Ihnen als Partner für alle Fragen des baulichen Brandschutzes zur Seite. Mit maßgeschneiderten Konzepten für Ihr Projekt, die wir in genauer Analyse der Gegebenheiten als effiziente und wirtschaftliche Lösungen erarbeiten. Dabei stehen Bestandsbauten aller Art im Vordergrund unserer Arbeiten, für welche es um Nutzungsänderungen, Umbauten oder Modernisierungen geht.
Wir betreuen Projekte von der ersten Idee bis zur Abnahme – von der Wohnanlage über Gerichtsgebäude, Schulen oder Einkaufszentren bis zur Produktionsstätte oder Industriebauten – im gesamten Bundesgebiet und international. Wir schaffen Grundlagen, beraten und erstellen alle notwendigen Unterlagen vom Brandschutzkonzept bis zur Dokumentation. Auch wiederkehrende Prüfungen begleiten wir als Berater.
Was heißt Brandschutz – ist denn die Gefahr wirklich so groß ?
Ein gern verwendetes Zitat aus einem Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 sei hier Platzhalter für die Formulierung der Gefahren und der daraus resultierenden Verantwortung :
"Es entspricht der Lebenserfahrung, daß mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muß. Der Umstand, daß in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, daß keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß!"
Was sich als Gefahr latent in jedem Gebäude und jedem Betrieb verbirgt, ist die Möglichkeit eines Brandes, der unkontrolliert und in entsprechendem Umfang, verheerende Folgen haben kann. Es ist sicher nicht von der Hand zu weisen, das Brandereignisse, von denen auch nach Jahren noch gesprochen wird, ein Umdenken erzeugt haben. Niemand möchte in verantwortlicher Position einen Brand wie am Flughafen Düsseldorf zu vertreten haben. Abgesehen von materiellen Schäden, ist insbesondere durch Rauch die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden erheblich.
Dem Rechnung zu tragen und bekannte und offensichtliche Mißstände zu beseitigen, liegt im Interesse eines Jeden, der für sein Gebäude und / oder Betrieb Verantwortung übernehmen muß.